-Vorbeugender Brandschutz ist in der Industrie, im Gewerbe und auch in allen öffentlichen Gebäuden notwendig, damit im Brandfall besonders sensible oder lebenswichtige Bereiche vor Feuer geschützt sind.
-Wir unterstützen Sie bei allen vorbeugenden Maßnahmen für effektiven Brandschutz.
Von der Planung über die Projektierung bis hin zur Montage stehen wir Ihnen mit erprobten Lösungen und einem qualifizierten Team zur Seite.
ROTRO berät Sie natürlich gerne und erstellt ein kostenloses Angebot für ihr Bauvorhaben.
Unsere Einsatzgebiete :
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Stahlkonstruktionen aller Art
- Fluchtwege konstruieren
- Instandsetzung bestehender Defekter Brandschutzsysteme
- Brandschutztüren montieren
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Wand-/ Rohr-/ Deckendurchführungen
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Be- und Entlüftungskanäle
- Brandschutzwände und Decken in Trockenbauweise
- Elektroinstallationen aller Art
- Brandschutzmaßnahmen bei laufendem Betrieb
- Aufzüge & Rettungswege
- DoppelbrandschutzbödenHartschottungen
- Weichschottungen
- Hartschottungen
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Was ist Baulicher Brandschutz?
Wegweiser zu einem Löschschlauch
Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile, in Europa und Deutschland geregelt in DIN EN 13501 und den DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Österreich werden vergleichbare Anforderungen in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.
In Deutschland kann es notwendig sein, im Interesse des Bauherrn ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter nach DIN EN 17024 erstellen zu lassen. Zudem ist das erstellte Brandschutzkonzept bei den lokalen Behörden einzureichen und abzustimmen. Ein Bundesgesetz setzt das europäische Recht um. In Österreich unterliegt die feuerpolizeiliche Abnahme den Brandverhütungsstellen (ebenfalls in Hoheit einzelner Bundesländer). In der Schweiz ist sie kantonal geregelt.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten von Baustoffen,
- Feuerwiderstand der Bauteile,
- Bauprodukte,
- für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Abs. 2 bekannt gemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder Technische Baubestimmungen nach Art. 3 Abs. 2 nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen
- 1. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ),
- 2. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder
- 3. eine Zustimmung im Einzelfall
- haben.
- Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
- Fluchtwegplanung
- reaktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen
- aktive Brandvermeidung durch Sauerstoffreduktion
In modernen Gebäuden werden viele Leitungen und Isolierungen für die Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation aus Kunststoff eingebaut. Die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Die Brandlast kann sehr hoch sein.[2] Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten.
In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die beispielsweise für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz eine Feuerwiderstandsdauer (mit Funktionserhalt) von E90 oder E30 aufweisen (siehe auch Brandschutzgewebe und Intumeszenz).
Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.), werden in der Regel als Sonderbauten bewertet.
Baulicher Brandschutz in Tunnelbauwerken: Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die so genannte „heiße Bemessung“) zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z. B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing und der „Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz“ der Deutschen Bahn.
